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Impressum

 
 
 

§ 1 Vertragsschluss

(1) Mit der Bestätigung der Buchung des Kunden durch das ACTIONLAND-Team kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Für den Kunden und die von ihm angemeldeten Teilnehmer gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Die Buchung kann vom Kunden ganz oder teilweise bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder per Post an ACTIONLAND, Markt 1, 06667 Stößen oder per Email an kontakt@actionland.de erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Tag des Zugangs des Widerrufs entscheidend.

§ 2 Leistungsbedingungen

(1) Durch die Buchung bei ACTIONLAND ist der vom Kunden angemeldete Teilnehmer berechtigt, den gebuchten Spielort und das Spielgerät innerhalb des gebuchten Zeitraums im Rahmen der vor Ort geltenden Hausordnung und unter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen.

(2) Die Spielorte sind auf der Webseite von ACTIONLAND, http://www.actionland.de, beschrieben.

(3) Bei offenen Spielen werden Personen frei zu Spielgruppen zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolgt durch den Veranstalter.

(4) Wetterbedingte Absagen von Outdoorspielen können vom Veranstalter wahlweise durch einen Ersatztermin, eine Rückzahlung oder eine Verlegung des Spielortes ausgeglichen werden.

(5) Der Kunde hat kein Anrecht darauf, sonstige Spiel- und Freizeitmöglichkeiten von ACTIONLAND nutzen zu dürfen. Diese sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Nutzungsüberlassung durch das Team von ACTIONLAND erfolgt wenn dann freiwillig und zeitlich begrenzt.

(6) Teilnehmer, die gegen die geltenden Teilnahmebedingungen, die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstoßen, werden vom Spiel ausgeschlossen. Die Möglichkeit zum dauerhaften Ausschluss bis hin zum Hausverbot behält sich ACTIONLAND ausdrücklich vor.

(7) ACTIONLAND ist nicht verpflichtet, dem Kunden Zutritt zum Spielort oder zur Technik gewähren zu müssen, wenn dieser sich nicht rechtzeitig vorher angemeldet und eine Anzahlung geleistet hat.

§ 3 Eintrittspreise

(1) Bei Vertragsschluss wird mindestens die Hälfte des Eintrittspreises sofort fällig. Die andere Hälfte muss am Spieltag vor Beginn der Spiele bezahlt werden.

(2) Da ACTIONLAND nach Vertragsschluss auch bei Nichterscheinen des Kunden Kosten entstehen, ist eine Rückerstattung der Anzahlung nicht möglich – es sei denn, der Widerruf erfolgt rechtzeitig gemäß § 1 (2).

(3) Die Preise im ACTIONLAND sind Festpreise. Verhandlungen über Nachlässe sind nur telefonisch bei der Buchung, jedoch nicht am Spieltag möglich, da dadurch der Spielbetrieb verzögert wird.

(4) Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären.

(5) Bei der Nutzung von Angeboten und dem Einlösen von Gutscheinen sind die Kunden an die Weisungen des ACTIONLAND-Personals gebunden. Insbesondere werden dem Kunden kostenlose Spiele, Bonus- und Freispiele nur dann gewährt, wenn dieser in Begleitung einer eigenständigen Gruppe ist und bei seiner Buchung insbesondere § 2 (7) und § 3 (1) beachtet hat. Bei offenen Spielen und Sonderevents wie Turnieren oder dem ACTION-SONNTAG können keine kostenlosen Spiele geltend gemacht werden. Darüber hinaus gelten die Bedingungen, die auf Gutscheinen, Coupons und Bonuskarten abgedruckt sind.

§ 4 Spielgerät

(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Spielgerät (z. B. Lasergun, Bogen oder Äxte) bei dessen Empfang auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen und diese ggf. dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Das Spielgerät ist durch die Teilnehmer sorgsam zu behandeln.

(2) Die Teilnehmer erhalten eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für das Spielgerät. Benutzen die Teilnehmer das Spielgerät nicht bestimmungsgemäß oder beschädigen sie das Spielgerät oder den Spielort grob fahrlässig oder mutwillig, dann müssen sie für die Beseitigung des Schadens finanziell aufkommen. Bei minderjährigen Spielern übernehmen die Sorgeberechtigten die Regulierung des Schadens.

(3) Auf die Gefahren der Aktivitäten Bogenschießen und Axtwerfen werden die Kunden ausdrücklich hingewiesen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr und ist ausschließlich unter Aufsicht und im Beisein des Personals gestattet. Zudem ist den Nutzungsanweisungen des Personals Folge zu leisten, insbesondere was Beginn und Beendigung der jeweiligen Aktivität betrifft.

§ 5 Alkohol- und Rauchverbot

(1) Vom Zeitpunkt des Betretens des Geländes von ACTIONLAND bis zu dessen Verlassen gilt ein absolutes Rauch- (in geschlossenen Räumen) und Rauschmittelkonsumverbot. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Spiel.

(2) Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Personal nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) ACTIONLAND und der Betreiber haften grundsätzlich nicht für Schäden von Kunden oder Teilnehmern. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ACTIONLAND, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von ACTIONLAND zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Spielort und –gerät gemäß § 2 (1).

(2) ACTIONLAND haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die auf dem Gelände des Veranstalters an PKW, Motor- und Fahrrädern der Kunden entstehen. Es handelt sich um einen Privatparkplatz des Betreibers – Betreten und Befahren geschieht auf eigene Gefahr.

(3) Kunden und Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen. Von Seiten ACTIONLANDs werden keinerlei Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand – soweit dies möglich ist – Weißenfels.

§ 8 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

§ 9 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
 
 
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